Ehrungsanträge
Bitte beantragen Sie die Ehrungen über das BCV-Bestandsportal,
nähere Informationen erhalten Sie hier.
Bitte beantragen Sie die Ehrungen rechtzeitig – mindestens sechs Wochen vor dem Ehrungstermin. Die Meldungen im Bestandsportal werden direkt an den Präsidenten des Chorverbandes Karlsruhe.weitergeleitet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können erwachsene Einzelmitglieder, Kinder- und Jugendliche sowie Vereine durch den Badischen Chorverband, den Deutschen Chorverband, die Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände (BDC), das Land Baden-Württemberg oder den Bund geehrt werden. Die Ehrungen müssen jeweils schriftlich mit den entsprechenden Antragsformularen, beantragt werden.
Bitte beachten Sie, die Ehrungsanträge über den regionalen Chorverband einzureichen, da dort eine Prüfung der Angaben und der Vollständigkeit der Unterlagen vorgenommen und mit Unterschrift bestätigt wird. Danach erfolgt die Weitergabe der Ehrungsanträge an die Geschäftsstelle des Badischen Chorverbandes zur weiteren Bearbeitung.
Aktive Singejahre: Hierzu zählen alle Jahre, die ein Mitglied in einem Chor gesungen hat, auch die Jahre davor in z.B. einem Schulchor, Kirchenchor oder freien Chor.